ÖSTERREICH
Landesnatur
Österreich ist in erster Linie ein Alpenland. 62 % der Landesfläche entfallen auf das Hochgebirge der Ostalpen und 28 % zum Alpenvorland.
Bevölkerung
Österreich hat insgesamt 8.30 Millionen Einwohner. Wien als Bundeshauptstadt und eigenständiges Bundesland hat derzeit 1.63 Millionen Einwohner. Rechnet man das Wiener Becken, also das Umfeld von Wien, zur Einwohnerzahl hinzu, dann leben 33 % der Bevölkerung des Landes in Wien.
Regierung und Verfassung
Österreich hat ein demokratisches Rechtssystem. Staatsoberhaupt ist der Bundespräsident mit einer Amtsdauer von 6 Jahren. Gewählt wird er durch das Volk.
Das Parlament besteht aus dem Nationalrat und dem Bundesrat (föderalist. Organ). Den beiden Kammern steht das Gesetzgebungsrecht zu, sie entscheiden als Bundesversammlung in gemeinsamen Tagungen über Krieg und Frieden. Die Regierung besteht aus dem Bundeskanzler und den Ministern. Sie ist dem Parlament verantwortlich und kann durch ein Misstrauensvotum gestürzt werden.
Der föderalistische Charakter Österreichs zeigt sich in der Aufteilung der Gesetzgebungs- und Verwaltungszuständigkeit zwischen Bund und Ländern. Jedes Bundesland (Ausnahme: Wien) hat einen Landtag und einen Landeshauptmann als Spitze der Landesregierung.
Geschichte
Aus bair. Siedlungen im Donau- und Alpengebiet ging seit Beginn des 6. Jh.s bereits ein Teil der altösterr., späteren Kronländer der Monarchie bzw. Bundesländer der Republik hervor. Durch Karl d. Gr. wurde ganz Bayern in das Frankenreich einbezogen, nach O und SO ausgedehnt und mit Deutschen besiedelt. 955 durch Sieg Ottos gegen die Madjaren entstand die Mark Ö.. Ostmark, 996 erstmals Ostarrichi genannt.
Bis in den Jahren 1246 waren die Babenberger Markgrafen der Ostmark. Nach 1282 die Habsburger, die ihre Macht bis in das 19. Jh. behielten. Nach dem 2. Weltkrieg wurde Österreich am 27. 4. 1945 wieder unabhängig und am 15. 5. 1955 nach Unterzeichnung des Staatsvertrages wieder ein souveräner Staat.
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